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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

  1.  Zahlungskonditionen

    Bei Auftragsvergabe ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtauftrags lt. Angebotspreis zu leisten. Der restliche Betrag ist innerhalb von 10 Werktagen nach Fertigstellung der Arbeitsleistung zu entrichten.
  2. Projektstart

    Sobald alle notwendigen Unterlagen und Information sowie die Anzahlung in Höhe von 25% des Gesamtauftrags bei Visual House eingegangen bzw. überwiesen sind, kann Visual House mit dem Auftrag beginnen.
  3. Fristen

    Die Frist von jedem Projekt ist individuell und wird im Angebot genau beschrieben.
  4. Änderungen im Projekt

    Im Angebotspreis sind 3 Korrekturschleifen pro Bild und/oder Animation inkludiert. Jede weitere Änderung pro Bild und/oder Animation wird dem Aufwand entsprechend zusätzlich berechnet.
  5. Urheber- und Nutzungsrechte / Eigenwerbung

    1. Sämtliche von Visual House erstellten 3D Visualisierungen, sonstige Arbeitsergebnisse sowie alle Arbeitsmaterialien bleiben im ausdrücklichen Eigentum von Visual House.
    2. Dem Auftraggeber werden für die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt.
    3. Die Nutzungsrechte geben erst nach vollständiger Bezahlung der Arbeitsleistung über.
    4. Visual House behält sich das Recht vor die erstellten Arbeitsleistungen zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
  6. Vertraulichkeit

    1. Visual House und der Auftraggeber verpflichten sich alle ihnen zur Kenntnis gelangten Daten des jeweiligen anderen vertraulich zu behandeln.
    2. Visual House hat das Recht ohne vorherige Absprache mit dem Auftraggeber, zur Erfüllung der Arbeitsleistung, Arbeiten und Dienstleistungen an Dritte zu übergeben. Visual House ist verantwortlich für die Qualität die von Dritten erbrachten Arbeitsleistungen. Der Preis des Auftrags ändert sich durch die Vergabe an Dritte nicht.
  7. Schlussabstimmungen

    1. Höhere Gewalt: Ereignisse höherer Gewalt berechtigen Visual House das vom Auftraggeber beauftragte Projekt, um die Dauer der Höheren Gewalt hinauszuschieben. Ein Schadensersatzanspruch des Auftraggebers entsteht dadurch nicht.
    2. Sorgfaltspflicht: Visual House verpflichtet sich den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen.